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Vorschriften & Regeln für Stapler-Arbeitsbühnen

Auch wenn Arbeitskörbe zu den beliebtesten und am häufigsten gekauften Stapler-Anbaugeräten gehören, ist die rechtliche Situation in Bezug auf die Nutzung alles andere als einheitlich. Länderspezifische Vorschriften sollten daher unbedingt vor dem Kauf einer Arbeitsbühne für Gabelstapler berücksichtigt werden, denn wo bspw. in Deutschland die Nutzung von Arbeitskörben unproblematisch ist, stellt sich die Situation in Österreich und insbesondere in der Schweiz ganz anders dar.

Vorschriften und Regeln für die Nutzung von Stapler-Arbeitsbühnen in Deutschland

In Deutschland regeln die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und die darin enthaltenen Unfallverhütungsvorschriften die Rahmenbedingungen und Aspekte des Gesundheitsschutzes der Mitarbeiter in Unternehmen. Entsprechend müssen auch Stapler-Arbeitskörbe vor dem Einsatz im Unternehmen im Rahmen der BGV abgenommen sein und darüber hinaus technisch vom TÜV geprüft werden. Nur Arbeitskörbe mit diesen Zulassungen / Abnahmen bzw. Zertifikaten dürfen in deutschen Betrieben zum Einsatz kommen. Alle im Arbeitskorb-Profishop erhältlichen Modelle verfügen über die notwendigen Abahmen / Zulassungen , so dass sie in deutschen Betrieben zum Einsatz kommen können.

=> Zu den Vorgaben aus der UVV für Arbeitskörbe

=> Informationen zur Zulassung / TÜV-Abnahme von Arbeitskörben

 => Zu den Vorschriften für Stapler-Arbeitskörbe in Österreich

 => Zu den Vorschriften für Stapler-Arbeitskörbe in der Schweiz

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